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Mit Bildung der Bürgerinitiative „Kontra-KiFöG“ sollen die bisherigen Protestbemühungen gebündelt sowie weitere Aktionen noch besser organisiert und koordiniert werden. Einigkeit bestand zudem über die erstmals ausformulierten Ziele und Forderungen der BI:

 

„Wir fordern die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, den Kreis Mansfeld-Südharz und die Landesregierung in Sachsen-Anhalt dazu auf, unverzüglich Ihre jeweiligen Kostenbeteiligungen zu erhöhen bzw. entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, damit die Kostenbeteiligung der Eltern aktuell nicht weiter ansteigt, ohne dabei derzeitige Qualitätsstandards und Einrichtungsstandorte zur Disposition zu stellen.“

 

„Wir fordern die  Landesregierung in Sachsen-Anhalt dazu auf,  alle notwendigen Schritte zu unternehmen um mittelfristig allen Kinder und Eltern die kostenfreie Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen unseres Landes zu ermöglichen, ohne dabei die derzeitigen Qualitätsstandards zur Disposition zu stellen.“

 

Im Verlaufe des Abends erklärten insgesamt 56 Personen ihren Beitritt zur Bürgerinitiative. Derzeit prominentester Unterstützer und ebenfalls Mitglied der BI ist Harald Oster, Fraktionsvorsitzender der FDP im Kreistag Mansfeld Südharz. Stellvertretend für seine Partei begrüßte er das bisherige Engagement der Protestbewegung und sicherte der neuen Bürgerbewegung seine volle Unterstützung zu.

 

Unabhängig von seinem Engagement versteht sich die BI als prinzipiell unparteiisch und ist zum Dialog mit allen Parteien und Verbänden bereit.

 

Das neu gewählte Organisationsteam, welches der BI vorsteht, geht von einem weiteren Anstieg der  Mitgliederzahlen aus. Es wird sich bereits in der nächsten Woche treffen um weitere Schritte auszuarbeiten und der BI vorzuschlagen.

 

Allen Beteiligten ist es wichtig festzustellen, dass die angestrebten Veränderungen nur gemeinsam und mit einer noch breiteren Öffentlichkeit zu erreichen sind. Es sind somit nochmals alle Bürger, Bürgergruppen, Parteien, Verbände oder Vereine herzlich eingeladen, sich an der Bürgerinitiative zu beteiligen bzw. kooperativ  mit ihr zusammen zu arbeiten.

 

Unsere Regeln

  • Mitglied kann jeder wahlberechtigte Bürger sein, der sich auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bewegt.

 

  • Aus der Mitgliedschaft in der Bürgerinitiative entstehen für die Mitglieder keinerlei finanzielle oder rechtliche Verpflichtungen.

 

  • Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Spenden, eine Kreditaufnahme ist ausgeschlossen. Eine Aufwandsentschädigung aus der Kasse der BI ist ausgeschlossen.

 

  • Die Bürgerinitiative wird vertreten durch ein Orgateam, bestehend aus:


      - den Sprecher oder die Sprecherin

      - den Kassenwart oder die Kassenwärtin

      - bis zu 5 Beisitzer oder Beisitzerinnen

 

  • Das Orgateam wird durch eine Gründungsversammlung bis zum     Jahresende 2015 gewählt. Bis zum 30.11. eines jeden Jahres erfolgt eine Neuwahl durch die Mitgliederversammlung, die nur dann Gültigkeit hat, wenn mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind.

 

 

  • Alle grundlegenden Entscheidungen bedürfen des Votums der Mitgliederversammlung. Diese ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind. Es gilt die einfache Mehrheit.
     

  • Jede Mitgliederversammlung ist zu protokollieren.
     

  • Eine Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist formlos gekündigt werden.
     

  • Die Auflösung der Bürgerinitiative ist nur per Entscheid der Mitgliederversammlung möglich. Ein eventuell  zum Zeitpunkt der Auflösung bestehendes Vermögen der BI wird sozialen Zwecken zugeführt.

 

Am Donnerstag, 19.02. 2015 hat sich in Ahlsdorf die Bürgerinitiative „Kontra-KiFöG“ gegründet.  43 interessierte Personen, darunter nicht nur betroffene Eltern sondern auch engagierte Bürger aus dem ganzen Landkreis, nahmen an der Gründerversammlung teil.

 

Hintergrund sind die aus dem „Gesetz zur Förderung und Betreuung  von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)“ resultierenden Erhöhungen der Kostenbeiträge für Eltern. Das dort festgeschriebene Finanzierungsmodell führt in der Praxis zu einem teilweise drastischen Anstieg dieser Beiträge.

 

Kostenbeiträge steuern immer auch, in welchem Maße ein Angebot angenommen wird. Im Zusammenhang mit der eh schon hohen Belastung für Familien in unserer besonders struktur- und einkommensschwachen Region, setzt die Erhöhung der Kindergartenbeiträge einen deutlichen Anreiz gegen den Kindergartenbesuch. Viele Eltern können es sich dann schlicht und ergreifend nicht mehr leisten, ihr Kind im Kindergarten betreuen zu lassen.  Viele stellen sich die Frage ob es sich überhaupt noch lohnt, arbeiten zu gehen.

 

Dies führt zwangsläufig zu einem weiteren Abbau der Bildungsgerechtigkeit. Kindergärten gehören zu den zentralen Bildungseinrichtungen im Elementarbereich im deutschen Bildungssystem und sind somit  Kern der Verantwortung in der Bildungspolitik. Somit es ist es Aufgabe dieser  Politik, möglichst viele Anreize für einen Kindergartenbesuch zu setzen und jedem Kind den Besuch des Kindergartens zu ermöglichen. An dieser Stelle wurde eindeutig versagt.

 

Das Land Sachsen-Anhalt betont immer wieder, gerade auch mit dem KiFöG, die Bedeutung der Kindergärten als Bildungseinrichtung und erhofft sich durch den frühen Besuch des Kindergartens bessere Zukunftschancen für alle Kinder. In der Praxis passen jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Bildungsziele des Landes und deren Umsetzung  im Kindergartenbereich nicht zusammen.

 

Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra sowie der gesamte Landkreis Mansfeld-Südharz zählen unbestritten zu den struktur- und einkommensschwächsten Regionen in Sachsen-Anhalt und ganz Deutschland. Zu der drohenden demographischen Entwicklung, der Problematik von Landflucht und steigender Einkommensarmut passt es nicht, solche gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. 

 

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